Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte des Unternehmens Petra Krug mit seinem Vertragspartner. Die AGB gelten für Verträge mit Verbrauchern als auch mit Unternehmen (beide nachfolgend „Vertragspartner“ genannt). 

Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche, schriftliche Bestätigung durch Petra Krug keine Geltung. Änderungen, Nebenabreden oder Ergänzungen zu diesen AGB sowie der Verzicht auf das Schriftformerfordernis bedürfen der Schriftform. 

§ 2. Leistungsbeschreibung

§ 2.1. Angebotene Leistungen

Firmeninterne Veranstaltungen sind Seminare, Beratungen (Coaching, Organisationsberatung), Workshops und Vorträge, die für Mitglieder einer Organisation durchgeführt werden. Schriftlich verfasste Angebote behalten für einen Monat ihre Gültigkeit. Es gilt das Verfassungsdatum des Angebots.

§ 2.2. Beginn und Dauer

Beginn, Dauer und Ort der Veranstaltung sind im jeweiligen Angebot festgelegt. Änderungen dieser Rahmenbedingungen können mit beiderseitiger Zustimmung vorgenommen werden.

§ 2.3. Auftragserteilung

Aufträge für firmeninterne Schulungen werden nur schriftlich akzeptiert, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung des Veranstalters, sie werden unter dem Vorbehalt anerkannt, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung als Geschäftsgrundlage vereinbart sind. Eine schriftliche Auftragsbestätigung erstellt Petra Krug innerhalb von 5 Werktagen.

§ 2.4. Änderung des Leistungsumfangs

Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in Textform Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger die Änderung daraufhin überprüfen, ob und zu welchen Bedingungen diese durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen.

Inhalt und Ablauf von Veranstaltungen, ebenso wie der Einsatz der Trainer und Berater können unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung geändert werden. Dies berechtigt den Vertragspartner weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.

§ 2.5. Teilnahme

Der Vertragspartner legt fest, welche Teilnehmer:innen an der firmeninternen Veranstaltung teilnimmt. Die Teilnahme ist jeder:m möglich. Sie kann an fachliche und persönliche Voraussetzungen geknüpft sein, die für einzelne Veranstaltung geregelt werden. Der Vertragspartner trägt dafür Sorge und stellt sicher, dass die von ihm angemeldeten Teilnehmer:innen die Veranstaltung wahrnehmen.

§ 2.6. Nichtdurchführung:

Sollte Petra Krug gezwungen sein eine Veranstaltung abzusagen, wird diese zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Eine Terminabstimmung wird zwischen Petra Krug und dem Vertragspartner erfolgen. Absagen können nur aus wichtigem Grunde erfolgen. Als wichtiger Grund zählt insbesondere, wenn die Trainer kurzfristig erkranken und kein Ersatztrainer gestellt werden kann.

§ 2.7. Umbuchung / Stornierung

Für die Umbuchung oder Stornierung von Leistungen über 3 Stunden gelten folgende Rücktritts- und Stornoregeln: 

  • bis 28 Tage vor der Veranstaltung ist eine kostenfreie Stornierung möglich.
  • 27 bis 20 Tage vor der Veranstaltung werden 25 %, 
  • 19 bis 10 Tage vor der Veranstaltung werden 50 %, 
  • 9 bis 5 Tage vor der Veranstaltung werden 75 %, 
  •  4 Tage vor der Veranstaltung sowie bei Nichterscheinen werden 100 % des Honorars in Rechnung gestellt. 

Umbuchungen und Stornierungen eines Termins mit einer Dauer von bis zu 3 Stunden sind:

  • bis zu 1 Woche vor Beginn kostenfrei möglich, 
  • 6 bis 4 Tage vor Beginn werden 25 %,
  • 3 und 2 Tage vor Beginn werden 50 %,
  • einen Tag vor Beginn werden 75 %, 
  • am Tag selbst sowie bei Nichterscheinen werden 100 % des Honorars in Rechnung gestellt.

Stornierungen oder Umbuchungen müssen stets schriftlich per E-Mail oder Brief erfolgen. Entscheidend ist das Eingangsdatum.

Externe Raumkosten, die auf Grund von Umbuchung, Stornierung oder vorzeitiger Abreise entstehen, sind vom Vertragspartner zu tragen.

Nimmt ein:e Teilnehmer:in nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.

Bei Verhinderung einzelner Teilnehmer:innen des Vertragspartners aus wichtigem Grunde besteht kein Anspruch auf Nachholung, Gebühren werden nicht erstattet.

§ 2.8. Zahlungsbedingungen

Beratungsleistungen und firmenspezifische Seminare und Workshops sind direkt nach Rechnungserhalt zahlbar, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang, wenn in der jeweiligen Ausschreibung nicht anders festgelegt. Änderungen nach aktuellen Gegebenheiten bleiben vorbehalten.

§ 2.9. Umsatzsteuer

Honorare sowie Nebenkosten sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig, es gilt der im Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Umsatzsteuersatz. Macht der Vertragspartner einen Tatbestand zur Befreiung von der Umsatzsteuer nach § 4 UStG geltend, so weist er Petra Krug bei Abschluss des Vertrages den Befreiungsgrund in geeigneter Weise nach. Für die Richtigkeit der Steuerbefreiung nach § 19 UStG ist nur der Auftragnehmer verantwortlich. 

§ 3. Allgemeines

§ 3.1. Vertrauliche Informationen, Datenschutz

Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln.

Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeiten. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern. Der Vertragspartner erklärt sich mit der elektronischen Speicherung der Daten einverstanden.

§ 3.2. Urheberrechte

Die begleitenden Arbeitsmappen bzw. Unterlagen etc. sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Form der Weitergabe und Vervielfältigung, auch in digitaler Form, ist untersagt. Bei Verstößen behält Petra Krug sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

§ 3.3. Haftung

Die jeweilige Veranstaltung wird nach dem derzeitig aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernimmt Petra Krug keine Haftung.

Petra Krug haftet nicht für Schäden, die durch die Teilnehmer:innen verursacht werden. Dies gilt ebenso für Schäden der Teilnehmer:innen, die durch Dritte verursacht werden.

Petra Krug übernimmt keine Verantwortung dafür, dass Teilnehmer:innen die Voraussetzungen für die angebotene/besuchte Veranstaltung erfüllen.

Petra Krug behält sich vor, Teilnehmer:innen und Vertreter:innen des Auftraggebers, die durch ihr Verhalten den Ablauf der Veranstaltung stören, vom weiteren Veranstaltungsprogramm auszuschließen. Die bei vorzeitiger Abreise entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden, es besteht kein Anspruch auf eine Erstattung der Teilnehmergebühren.

§ 4. Schlussbestimmungen

 Absprachen, die eine Änderung einzelner Bestimmungen bedeuten, sind nur wirksam, wenn sie von Petra Krug schriftlich bestätigt werden. Für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden rechtlichen Auseinandersetzungen gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kassel.